Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Die Landjugend RheinhessenPfalz erarbeitet momentan ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt.
U-18
Wenn Ihr als Ortsgruppe eine Veranstaltung plant, nehmt Euch die Jugendschutz-Übersicht zu Herzen. Diese gibt Auskunft, was ab welchem Alter erlaubt ist.
Möchtest Du als Minderjährige*r an einer Landjugend-Veranstaltung teilnehmen, lasse Dir bitte diesen "Muttizettel" (U-18 Formular) von Deinen Erziehungsberechtigten ausfüllen.
Bundeskinderschutzgesetz
Der Landesverband der Landjugend RheinhessenPfalz ist über das Landesjugendamt in die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes beigetreten. § 72a SGB VIII regelt den Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit. Bei Fragen hierzu könnt Ihr euch an Ina Lukas wenden.