Landjugend News

Neue Fördermöglichkeiten im Rahmen VV-JuFöG

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Maßnahmen der Sozialen Bildung ohne Übernachtung sowie Tagesveranstaltungen der Sozialen Bildung und Kurzlehrgänge

 

1. Neue Fördermöglichkeiten im Rahmen VV-JuFöG ab dem 01.02.2009

a)   Maßnahmen der Sozialen Bildung ohne Übernachtung sowie Tagesveranstaltungen der Sozialen Bildung

b)   Kurzlehrgänge

2. Neue Antragsformulare zur Erfassung der TN nach Geschlechtern

 

1a) Maßnahmen der sozialen Bildung ohne Übernachtung und Tagesveranstaltungen der sozialen Bildung sind ab dem 01.02.2009 förderbar.

Der LJR hatte sich seit langem dafür eingesetzt, dass auch Maßnahmen der sozialen Bildung ohne Übernachtung gefördert werden sollten. Bislang war dies in der VV-JuFöG als Förderung der Teilnehmenden nicht möglich. Eine Förderung konnte bisher nur unter 4.1 VV-JuFöG erfolgen (Tagesveranstaltungen für ehrenamtliche HelferInnen). Dieser  Haushaltstitel war allerdings oft schon frühzeitig im Jahr ausgeschöpft.

In Gesprächen mit dem Landesjugendamt und dem Ministerium konnte  nun erreicht werden, dass ab sofort (offiziell ab dem 01.02.2009) auch Maßnahmen der sozialen Bildung ohne Übernachtung sowie Tagesveranstaltungen der sozialen Bildung  mit 1 Euro /TT förderbar sind. Abrechenbar sind diese Maßnahmen unter 2.7 VV-JuFöG mit dem beiliegenden Antragsvordruck und dem bekannten Antragsverfahren für Maßnahmen nach 2.7 VV-JuFöG.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beantragung von Fördermitteln für eine Veranstaltung nur in einem Förderbereich (2.7 oder 4.1) möglich ist. Eine Kombination beider Förderbereiche für die gleiche Maßnahme wäre eine Doppelförderung, dies laut Landeshaushaltsordnung des Landes nicht möglich ist.  Auf dem neuen Antragsformular wird eine diesbezügliche Bestätigung gefordert.

 

1 b) Bessere Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung bzw. Schulung von 1,5 Tagen Programmdauer

Der LJR konnte erreichen, dass die Berechnung von Veranstaltungen der politischen Bildung bzw. Schulung mit einer Dauer von 1,5 Tagen Programm verbessert wird. Bisher wurden diese Veranstaltungen als Kurzlehrgänge mit insgesamt 7 Euro gefördert. Nach der neuen Regelung wird es jetzt möglich, bei entsprechender Programmdauer eine 1,5 Tage-Förderung zu erhalten (10,50 Euro).

2. Veränderung der Antragsformulare - Erfassung der TN nach Geschlechtern

Um eine statistische Auswertung der Veranstaltungen nach Geschlechtern möglich zu machen, bittet das fördernde Ministerium darum, auf den Antragsformularen für soziale Bildung, Schulung und politische Bildung eine Kategorie zur zahlenmäßigen Erfassung der TN nach Geschlecht einzufügen. Auch diese Änderung ist in dem neuen Antragsvordruck eingearbeitet.

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