Landjugend News

Standards für Landjugendparties

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Gemeinsamer Beschluss während der Mitgliederversammlund des BDL

Die Landjugend tritt vor Ort häufig über Landjugendparties an die Öffentlichkeit und stellt sich auch so in der Öffentlichkeit dar. Die Mitgliederversammlung des Bundes der Deutschen Landjugend hat Mindeststandards für die Landjugendparties verabschiedet. Sie beruhen auf dem Verständnis, dass gute Landjugendparties nicht mit Alkoholmissbrauch und Gewalt, sondern mit der Fähigkeit, kultig feiern und Spaß haben zu können, verbunden sind. Alkoholmissbrauch reduziert die Qualität des Feierns und schadet dem Image der Landjugend. Die Mindeststandards sollen dazu beitragen, dass die traditionelle „Kunst des Feierns“ der Landjugend auch in Zukunft erhalten bleibt.

Die Landjugend RheinhessenPfalz hat sich diesen Standards schon seit längerem verschrieben. Die Landjugendgruppen sind ausgiebig auf der Delegiertentagung mit diesen Vorgaben vertraut gemacht worden, der Vorstand ist bei den meisten Landjugendveranstaltungen präsent und wirbt für diese Grundsätze. Es hat sich dabei gezeigt, dass es dem Spaß und der Feierlaune keinen Abbruch tut, wenn die Vorgaben konsequent  eingehalten werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Standards ausbreiten. Gefährliche „All you can drink „ Parties gehören der Vergangenheit an. Die Landjugend RheinhessenPfalz steht hinter folgenden Grundsätzen:

- Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten und auszuhängen.

- Veranstaltungen, bei denen zu einem Pauschalpreis für einen Zeitraum alkoholhaltige Getränke konsumiert werden können, sind verboten.

- Die Sicherheit der Gäste während der Veranstaltung muss gewährleistet sein.

- Thekendienste, Security und vom Veranstalter bestimmte Personen handeln als Beauftragte für gutes Feiern (Präventionsbeauftragte), die für einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum zuständig sind. Entsprechende Schulungsmaßnahmen bzw. eine sachkundige Einweisung des Personals sind vorzunehmen.

- Branntweinhaltige Getränke und Mischgetränke dürfen gem. Jugendschutzgesetz nicht an unter 18 Jährige ausgeschenkt werden. Es wird empfohlen, keine branntweinhaltigen Getränke auszuschenken.

- Landjugend wirbt für ihre Veranstaltungen über die inhaltliche und identitäts-stiftende Qualität und nicht durch Ausschank von Alkohol oder alkoholischen Mischgetränken zu günstigen Konditionen.

- Es wird empfohlen, Milch- oder Saftbars mit regionalen Produkten bei Landjugendfeten anzubieten. („Vitamin/ Fahrertheke“)

Generell müssen Alters- und Ausweiskontrollen durchgeführt werden.“

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