Landjugend News
Umsetzbare Kriterien gefordert
(BDL) „Die Kriterien, mit denen die Umsetzung des EU-Hygienepakets kontrolliert werden soll, dürfen uns JunglandwirtInnen keine neuen Steine in den Weg rollen", so Erik Jennewein, Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Vielmehr seien handhabbare und überschaubare Kontrollen gefragt. Der größte Jugendverband im ländlichen Raum befürchtet eine neue Bürokratieflut. Gegenwärtig erstellt die EU-Kommission die Kriterien, mit denen die landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich des Lebensmittelrechts kontrolliert werden sollen.
Insbesondere die Tatsache, dass die Einhaltung des EU-Hygienepakets cross-compliance-relevant werden und damit die landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die Einhaltung des Hygienepakets geknüpft werden sollen, beschäftigte die jungen LandwirtInnen auf der Klausur des BDL-Arbeitskreises Agrarpolitik in Buchenbach bei Freiburg, weil damit auch die Kontrollen der Hygieneanforderungen im Rahmen von Cross Compliance erfolgen. Sie wiesen darauf hin, dass die Cross-Compliance-Kontrollen im Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht das Ausmaß der Fachrechtskontrollen annehmen dürften.
Das sei auch überflüssig, weil sich die LandwirtInnen ihrer Verantwortung für Natur und Umwelt sowie für qualitative und hochwertige Lebensmittel sehr wohl bewusst seien. „Wir sehen uns als Verbündete des Naturschutzes. Leistungen wie Landschaftspflege und sichere Lebensmittel müssen allerdings angemessen honoriert werden", so Erik Jennewein auf der BDL-Klausurtagung. Zudem müssten Umwelt- und Qualitätsstandards mit der Wirtschaftlichkeit der Betriebe in Einklang gebracht werden, hieß es in der Debatte.
Ebenso unumstritten sei, dass die Papier- und Kontrollflut bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den landwirtschaftlichen Betrieben wertvolle Zeit beanspruche, die den LandwirtInnen für die ohnehin arbeitsintensive Bewirtschaftung sowie für die Pflege der Kulturlandschaft fehle, heißt im BDL. Darum hat der Jugendverband im Internet eine Initiative gestartet. Er hat die Webseite www.wenigerbuerokratie.com eingerichtet, um Vorschläge für den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft zu sammeln, zu bündeln und schließlich an die Zuständigen weiterzuleiten.
Hintergrund: Das so genannte EU-Hygienepaket besteht aus drei Verordnungen und ist ein wesentlicher Baustein des neuen europäischen Lebensmittelrechts. Es gilt für alle Beteiligten in der Lebensmittelkette: von den landwirtschaftlichen ErzeugerInnen über die Lebensmittel produzierenden und verarbeitenden Betriebe bis hin zum Einzelhandel.
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