Landjugend News

Ausgrenzung schädigt die Gemeinschaft

Erstellt von Carina Gräschke | |   VerbandsNews

Landjugend zum Ausgehverbot für Jugendliche

 

„Der Vorstoß der Jugendministerin mag juristisch ein Problem lösen, der Gesellschaft tut sie damit keinen Gefallen“, so Kathrin Funk zu dem Gesetzentwurf, der die Ausgehregeln für Jugendliche neu fasst. Für die stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) geht der Entwurf komplett an der Realität vorbei und baut neue Hürden auf, die junge Menschen aus der Gemeinschaft ausgrenzen.

„Will Frau Schröder damit die Gemeinschaft vor der Jugend oder vor sich selbst schützen“, fragt sich der BDL-Bundesvorstand. Der Gesetzentwurf, der der Berliner Zeitung vorliegt, sieht vor, dass unter 16-Jährige öffentliche Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ohne Begleitung von Erwachsenen nur bis 20 Uhr besuchen dürfen.

Zwar dürften sie noch bis Mitternacht auf Volksfesten, Märkten oder zur Brauchtumspflege bleiben, aber was ist mit dem Fußballturnier, das mit einer Feier ausklingt, was mit öffentlichen Vereinsfesten, mit Konzerten...? Die realitätsferne Regelung nehme jungen Menschen ein weiteres Stück ihrer Selbständigkeit, heißt es im BDL. Der größte Jugendverband im ländlichen Raum befürchtet zudem, dass damit indirekt soziale Kontrollinstrumente ausgehebelt und bestehende Präventionsarbeit sabotiert würde.

„Wenn junge Menschen nicht mehr allein zu Konzerten oder zum Public Viewing in die Dorfkneipe dürfen, suchen sie sich Treffpunkte außerhalb der Gemeinschaft“, stellt Kathrin Funk klar. Das ist eine Ausgrenzung, die nicht nur vom BDL, sondern auch gesellschaftlich nicht gewollt ist. Denn gerade das gemeinsame Erleben verbindet. „Gemeinschaftserlebnisse sind wichtig für den Zusammenhalt der Generationen. Das gilt überall, besonders aber im ländlichen Raum“, so die stellvertretende BDL-Bundesvorsitzende.

Der Vorstand hält die bestehenden Jugendschutzregelungen für ausreichend. Wichtiger als eine Verschärfung sei eine konsequente Anwendung, heißt es im BDL.

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