Landjugend News

BDL und JA fordern Korrektur der Rechtsakte zur GAP

|   VerbandsNews

Deutsche und französische JunglandwirtInnen gegen Einschränkung der Förderung

 

(BDL) JunglandwirtInnen, die als Partner oder Gesellschafter in die Landwirtschaft einsteigen, dürfen nicht von der Junglandwirteförderung ausgeschlossen werden. Darin sind sich die französische Junglandwirte-Organisation (JA) und der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) einig. Die gezielte Unterstützung des landwirtschaftlichen Nachwuchses helfe dem Alterungsprozess in der Agrarbranche entgegenzuwirken. Damit könne der Generationswechsel in den Betrieben erleichtert und die Landwirtschaft zukunftsfit gemacht werden.

Die Förderung der JunglandwirtInnen innerhalb der Europäischen Union ist in der 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgeschrieben. In der ergänzenden Rechtsverordnung zur Umsetzung der Reform gefährdet die EU-Kommission jedoch die politischen Ziele der Verjüngung der Landwirtschaft, indem sie die Förderung von JunglandwirtInnen einschränkt, die Betriebe nicht allein führen.

Betriebszusammenschlüsse wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen ebenfalls den Junglandwirte-Zuschlag erhalten können, heißt es bei BDL und JA. Denn sie erleichtern den jungen Fachkräften den Einstieg in die Landwirtschaft, in der kostenintensive Anfangsinvestitionen die Regel sind.

Konkret fordern die deutschen und französischen JunglandwirtInnen die Streichung des folgenden Satzes in den delegierten Rechtsakten der ersten und zweiten Säule: „Sind mehrere natürliche Personen, einschließlich Nicht-JunglandwirtInnen, am Kapital oder Management beteiligt, sollte der Junglandwirt/die Junglandwirtin selbst oder gemeinsam mit anderen JunglandwirtInnen in effektiver und langfristiger Verantwortung stehen.“ (Im Original: „Where several natural persons, including person(s) who are not young farmer(s), participate in the capital or management of the legal person, the young farmer shall be capable of exercising such effective and long-term control either solely or jointly together with other young farmers”.)


Für BDL und JA steht außer Frage, dass die Beteiligung von JunglandwirtInnen im Betriebsmanagement gewährleistet sein muss. Sie müssen in der Verantwortung stehen, um ihre Betriebe zukunftsfähig zu machen. Dennoch sind sie der Überzeugung, dass die Formulierung „allein oder gemeinsam mit anderen JunglandwirtInnen“ die Reichweite geeigneter GAP-Maßnahmen erheblich einschränkt und viele Betriebe von einer Förderung ausschließt.

Zurück