Landjugend News

Eine Frage der Haftung

Erstellt von Carina Gräschke | |   AgrarNews

BDL zur vorliegenden Novelle zum Gentechnik-Gesetz

(BDL) „Verteufeln ist der falsche Weg. Die grüne Gentechnik birgt Risiken und Chancen, die genau analysiert werden müssen", so Johannes Scharl, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Darum hat sich der BDL die umstrittene Novelle zum Gentechnik-Gesetz in seinem Arbeitskreis „Agrarpolitik" noch einmal genauer angeschaut.

Zu den Knackpunkten zählt nach Auffassung der JunglandwirtInnen die Haftungsfrage. Wenn die Ernte eines konventionell oder ökologisch produzierenden Landwirts mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verunreinigt ist, sollen die LandwirtInnen, die GVO angebaut haben, gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig haften. „Es kann doch nicht sein, dass nur die Landwirte und Landwirtinnen für mögliche Schäden verantwortlich gemacht werden", so Johannes Scharl. Passender wäre ein Haftungsfonds, der zudem auch von den HerstellerInnen und VertreiberInnen des GVO-haltigen Saat- und Pflanzgutes gespeist werde, so der BDL-Arbeitskreis.

Um Verunreinigungen mit GVO in der Nahrungs- und Futtermittelkette gering zu halten, fordert der BDL zudem für das Saatgut einen Schwellenwert für ungewollte, tolerierbare Verunreinigungen. Dieser müsse bereits bei 0,1 Prozent liegen und nicht erst beim EU-Schwellenwert für GVO-Verunreinigungen von 0,9 Prozent, so die jungen LandwirtInnen.

Als positiv bewertet der BDL die Tatsache, dass in der Gesetzesnovelle endlich Regelungen zur „guten fachlichen Praxis" für LandwirtInnen getroffen wurden. Dennoch seien einzelne Regelungen in der Praxis schwer umsetzbar und zum Teil sogar unsinnig. Das sei zum Beispiel bei der Abstandsregelung bei GVO-Maisflächen der Fall, wo zu benachbarten ökologischen Mais-Anbauflächen doppelt so viel Abstand wie zu konventionellen Mais-Anbauflächen gehalten werden soll. Als Beispiel nannten die JunglandwirtInnen auch die Möglichkeit privater Absprachen zwischen NachbarInnen, die zu unkalkulierbaren Risiken für die LandwirtInnen führen könnten.

Der BDL-Arbeitskreis fordert zugleich eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit und eine transparente Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte. Die Kennzeichnung muss für die gesamte Futter- und Nahrungsmittelkette und somit den vollständigen Prozess der Produktherstellung und -verarbeitung gelten. Diese Transparenz sei genauso wichtig wie das schon bestehende öffentliche Standortregister.

Zusätzlich brauche es nach den Vorstellungen des BDL ein umfassendes Forschungs- und Beobachtungsprogramm zur Bewertung der Chancen und Einschätzung möglicher Risiken des Gentechnikeinsatzes. „Dabei müssen neutrale Einrichtungen zur Forschung genutzt werden, um Objektivität zu gewährleisten", so der stellvertretende BDL-Vorsitzende. Zugleich dürfe das Gesetz keine bürokratischen Hürden schaffen, die diese wichtige Forschungsarbeit blockieren könnten. Schließlich liefere diese die Grundlage für die Chancen und Risiken des Einsatzes der Grünen Gentechnik.

Der stellvertretende BDL-Vorsitzende Johannes Scharl weist darauf hin, dass es langfristig wichtig sei, europaweit gültige, einheitliche Gesetze und Verordnungen zu schaffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Der BDL erarbeite derzeit ein neues Positionspapier zur Gentechnik.

In Deutschland spielt die Grüne Gentechnik bisher eine vergleichsweise geringe Rolle. Während im vergangenen Jahr weltweit auf 102 Millionen Hektar GVO-Mais angebaut wurde, waren das hierzulande nur 947 Hektar.

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