Landjugend News

Fördermöglichkeiten der Gruppenaktivitäten

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Liebe Landjugendgruppen,

wisst ihr, dass es für fast jede Aktivität, die ihr als Landjugendgruppe unternehmt, Fördermöglichkeiten gibt? Wir möchten euch heute die Fördermaßnahme „Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens“ vorstellen.

Im Bereich Freizeit, das können Freizeitaktivitäten mit oder auch ohne Übernachtung sein, beispielsweise Ausflüge, (Ski-)Freizeiten, Aufbau und Betreuung von z. B. eures Kerwestandes, ist es besonders einfach. Hierfür muss nur die angefügte Teilnehmerliste ausgefüllt werden, sowie auf dem Blatt Bestätigung die Unterschrift der Veranstaltungsleitung eingetragen werden. Das kann eine Person aus eurem Vorstand sein. Dann noch Unterschrift und Stempel des Veranstaltungsortes ergänzen (falls ihr euch in eurem Gruppenraum getroffen habt und ihr keinen eigenen Stempel habt, einfach nur unterschreiben und den Stempel weglassen) und schon ist der Förderantrag fertig.
Bitte keinen zusätzlichen Angaben, die nicht abgefragt werden auf die Listen schreiben.

Voraussetzungen:
Gruppengröße: Mindestens sieben Teilnehmer
Alter: zwischen 7 und 27 Jahren- alle anderen dürfen sich auch eintragen, für die gibt es dann allerdings keine Förderung.


Der Antrag, der dieser E-Mail ebenfalls angehängt ist, muss spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung der LJ-Geschäftsstelle (Mainz) vorliegen, damit wir ihn rechtzeitig der dafür zuständigen Stelle weiterleiten können.


Für jede Person bekommt ihr Fördermittel in Höhe von 1,70 Euro pro Tag und Teilnehmer.


Wenn ihr einmal einen Zuschuss beantragt habt, merkt ihr schnell, dass es gar nicht so aufwendig ist, wie ihr vorher vielleicht gedacht hat. Probiert es einfach aus, es wird eurer Gruppenkasse gut tun.

Für Rückfragen steht euch die Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung. Einfach unter folgender Telefonnummer anrufen: 06131-6205-59


Im Anhang findet ihr eine Vorlage der Förderliste, die ihr zum Vervielfältigen benutzen könnt.

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